Steuerliche Forschungszulage
Forschung & Entwicklung jetzt steuerlich fördern
Lassen Sie Ihre Entwicklungsarbeiten rückwirkend vom Finanzamt fördern!
Die Steuerlichen Forschungszulage (SFZ) steht deutschen Unternehmen jeder Größe und Rechtsform zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, für bisher ungeförderte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) eine steuerliche Zulage zu erhalten.
Mit der SFZ können Sie 25 % Ihrer Personalaufwendungen für eigenbetriebliche FuE sowie 17,5 % Ihrer Ausgaben für Auftragsforschung zurückbekommen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar 35 % der Personalaufwendungen für die eigenbetriebliche FuE sowie 24,5 % der Ausgaben für Auftragsforschung zurückbekommen. Seit 2024 können auch projektrelevante Investitionsgüter unter bestimmten Bedingungen mitgefördert werden. Die jährliche Obergrenze für die SFZ liegt bei bis zu 10.000.000 €!
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Reichen Sie mit uns gemeinsam Ihre Projektbeschreibung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein und warten Sie auf die positive Bewertung. Mit dem Bescheid können Sie dann jährlich beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Forschungszulage stellen. Die bewilligten Mittel werden im folgenden Steuerbescheid berücksichtigt.
Haben Sie in den letzten Jahren ein FuE-Projekt durchgeführt oder haben Sie kürzlich eines begonnen? Kontaktieren Sie uns und wir prüfen gemeinsam, ob Sie das Vorhaben im Rahmen der SFZ fördern lassen können. Nutzen Sie diese Chance und gewinnen Sie zusätzliche Mittel zur Finanzierung Ihrer FuE-Projekte!