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Steuerliche Forschungszulage

Forschung & Entwicklung steuerlich fördern

Die Steuerliche Forschungszulage (SFZ) ist ein neues Förderinstrument, das deutschen Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen zur Verfügung steht. Damit können Sie für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE), für die Sie bislang noch keine Förderung erhalten haben, eine steuerliche Zulage beziehen.

In einem geförderten Projekt können Sie 25 % Ihrer Personalaufwendungen für eigenbetriebliche FuE sowie 15 % Ihrer Ausgaben für Auftragsforschung über die Zulage zurückerhalten. Die jährliche Obergrenze der Zulage liegt bei 1.000.000 €. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der mit der nächsten Steuerveranlagung verrechnet wird. Mit der SFZ können Sie Projekte sogar rückwirkend fördern lassen, vorausgesetzt diese wurden nach dem 01.01.2020 durchgeführt bzw. beauftragt.

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst wird das Projekt der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) durch eine kurze Skizze vorgestellt. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung über das zu begünstigende FuE-Vorhaben aus. Mit dem Bescheid wird anschließend der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt. Die beantragten Mittel werden dann im folgenden Steuerbescheid berücksichtigt.

Planen Sie derzeit ein FuE-Projekt oder haben Sie kürzlich eines begonnen? Kontaktieren Sie uns und wir klären gemeinsam, ob Sie das Vorhaben im Rahmen der SFZ fördern lassen können.

Ihr Ansprechpartner

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Jonathan Lerch

Innovationsberater M. Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

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