Technische Innovationen von morgen schon heute fördern
Förderung: Ein mächtiges Werkzeug
Fördermittel haben den Zweck, die Umsetzung Ihrer Ideen zu beschleunigen oder überhaupt erst möglich zu machen. Allerdings funktioniert das nur, wenn der bürokratische Rahmen Sie nicht davon abhält, diese Mittel zu nutzen. Damit Sie unkompliziert von öffentlichen Geldern profitieren und Ihre eigenen Ziele besser erreichen können, halten wir (fast) sämtlichen Aufwand von Ihnen fern. So können Sie Ihre volle Energie in die Inhalte stecken, die Ihnen wichtig sind und gleichzeitig von zusätzlichen finanziellen Mitteln profitieren. Den Papierkram übernehmen wir.
In Deutschland existieren über 2.000 Förderprogramme, bei denen ständig neue hinzukommen, bestehende sich verändern oder gänzlich wegfallen. Welche Programme sich für Ihr spezielles Anliegen eignen, identifizieren wir für Sie und übernehmen die gesamte Antragstellung und Projektbegleitung, inhaltlich und administrativ. Einige der gängigsten Förderprogramme stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor.
Für Ihr Fördervorhaben übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:
- Recherche zum Stand der Technik
- Bewertung des Innovationsgrads
- Einschätzung des Marktpotentials
- Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten
- Identifikation möglicher Projektpartner
- Initiierung der Zusammenarbeit
- Moderation zwischen den Projektpartnern
- Inhaltliches Schärfen der Idee
- Erstellung eines Projektstrukturplans
- Definition von Arbeitspaketen
- Zeit- und Kostenplanung
- Bestimmung und Quantifizierung von Meilensteinen
- Einschätzung technischer und wirtschaftlicher Risiken
- Konzepte zur wirtschaftlichen Verwertung
- Vollständige inhaltliche und administrative Antragsausarbeitung
- Beschaffung von staatlichen Förderzuschüssen
- Erstellen von Berichten und Zahlungsanforderungen
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm, in dem Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) über ein bis drei Jahre gefördert werden können.
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Förderberechtigt sind Unternehmen < 1.000 Mitarbeitern, der Fokus liegt auf der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (< 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz < 50 Mio. bzw. Bilanzsumme < 43 Mio. Euro).
Weitere Vorrausetzungen sind, dass das Projektziel den Stand der Technik deutlich übertrifft, die Entwicklungsschritte über einfache Routinearbeiten hinausgehen und dass sie mit wesentlichen technischen Risiken verbunden sind. Das Projektvolumen wird maßgeblich über den Personaleinsatz bestimmt. Abhängig vom Projektkonsortium und der Unternehmensgröße variiert die Förderquote zwischen 25 % und 60%. Typischerweise erhalten KMU Fördermittel in Höhe von 150.000 € bis 300.000 €. Bei Kooperationsprojekten mit einer Forschungseinrichtung kann diese zusätzlich mit bis zu 280.000 € gefördert werden.
Ein ZIM-Antrag ist recht umfangreich und muss bereits gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Weil auch das Bewilligungsverfahren einige Monate in Anspruch nimmt, raten wir, ZIM-Projekte mindestens 6 Monate vor dem geplanten Beginn zu initiieren.
Planen Sie derzeit ein FuE-Projekt? Kontaktieren Sie uns und wir klären gemeinsam, ob Sie das Vorhaben im Rahmen des ZIM fördern lassen können.
Die Steuerlichen Forschungszulage (SFZ) steht deutschen Unternehmen jeder Größe und Rechtsform zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, für bisher ungeförderte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) eine steuerliche Zulage zu erhalten.
Steuerliche Forschungszulage
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Lassen Sie Ihre Entwicklungsarbeiten sogar rückwirkend vom Finanzamt fördern!
Mit der SFZ können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) 35 % der Personalaufwendungen für die eigenbetriebliche FuE sowie 24,5 % der Ausgaben für Auftragsforschung zurückbekommen. Für größere Unternehmen sind die Förderquoten mit 25 % auf Personalaufwendungen für eigenbetriebliche FuE sowie 17,5 % der Ausgaben für Auftragsforschung ebenfalls attraktiv. Seit 2024 können auch projektrelevante Investitionsgüter unter bestimmten Bedingungen mitgefördert werden. Seit 2026 wird eine Pauschale von 20 % auf die entstandenen förderfähigen Aufwendungen für Gemein- und Betriebskosten in die Berechnung der Zulage einbezogen. Die jährliche Obergrenze für die SFZ liegt seit 2026 bei bis zu 12.000.000 €!
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Auf Basis eines gemeinsamen Definitionsworkshops arbeiten wir Ihre Projektbeschreibung inhaltlich aus. Anschließend wird diese bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht und wir warten auf die positive Bewertung. Mit dem Bescheid können Sie dann jährlich beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Forschungszulage stellen. Die bewilligten Mittel werden im folgenden Steuerbescheid berücksichtigt.
Haben Sie in den letzten Jahren ein FuE-Projekt durchgeführt oder haben Sie kürzlich eines begonnen? Kontaktieren Sie uns und wir prüfen gemeinsam, ob Sie das Vorhaben im Rahmen der SFZ fördern lassen können. Nutzen Sie diese Chance und erhalten Sie zusätzliche Mittel zur Finanzierung Ihrer FuE-Projekte!
WIPANO
Das Förderprogramm Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO) soll Unternehmen dabei unterstützen, Forschungsergebnisse in Normen und Standards zu überführen und dadurch gleichzeitig die Marktfähigkeit zu steigern.
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Förderfähig sind Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitern sowie Forschungseinrichtungen als Teil eines kooperativen Projektkonsortiums. Die Förderquoten für Unternehmen betragen je nach Modul zwischen 50 % und 80 %, für Forschungseinrichtungen bis zu 85 %. Der maximale Zuschuss im Bereich „Wissenstransfer“ liegt bei 200.000 € pro beantragendem Unternehmen. Gerade in stark regulierten Märkten wie bspw. dem Bauwesen ist es unverzichtbar, mittelfristig einen anerkannten Standard für die entwickelte technische Lösung zu etablieren. Ein solcher Standard hilft wesentlich dabei, die eigenen Lösungen auf dem Markt zu etablieren und nicht über aufwändige Umwege wie Zulassungen im Einzelfall agieren zu müssen. Gleichzeitig können Standards gesetzt werden, die auch für andere Unternehmen gelten, während man selbst in diesem Bereich nicht nur die Technik, sondern auch den Standard setzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst wird eine Projektskizze erarbeitet und eingereicht. Bei positiver Begutachtung folgt eine Aufforderung zur Antragstellung, auf die dann wiederum die Bewilligung erfolgt. Wie bei den meisten anderen Förderprogrammen auch, darf mit der Umsetzung erst dann begonnen werden, wenn der Antrag eingereicht und das geplante Startdatum erreicht ist.
Sind Normierung und Standardisierung ein Thema bei Ihnen? Dann lassen Sie uns einmal über Ihr Thema sprechen und wir prüfen, ob eine Förderung in WIPANO für Sie geeignet ist.
KMU-innovativ
Das Förderprogramm ist das Flaggschiff der Mittelstandsförderung des BMFTR für technologieorientierte Unternehmen. Hierbei liegt der Fokus auf Projekten, die stärker auf Forschungsaspekt ausgelegt sind. Werden die geplanten Entwicklungen zu marktnah, sind diese besser in ZIM anzusiedeln.
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Für forschungsorientierte Entwicklungen bieten sich bei KMU-innovativ jedoch in elf verschiedenen Technologiefeldern die Möglichkeit auf eine Förderung. Im Rahmen dieser Technologiefelder werden Projekte themenoffen gefördert. Der Antragsprozess ist zweistufig. Jeweils zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober können Projektskizzen eingereicht werden, die dann bei positiver Begutachtung zur Antragstellung zum nächsten Stichtag aufgefordert werden. Da in jeder Förderrunde eine begrenzte Menge an Mitteln zur Verfügung steht, stehen die jeweils eingereichten Skizzen und Projekte im direkten Wettbewerb zueinander.
Förderfähig im Sinne der Richtlinie sind in der Regel und abhängig vom jeweiligen Technologiefeld Unternehmen < 500 Mitarbeitern. Ebenso können Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten eingebunden und gefördert werden. Die Förderquoten betragen je nach Technologiefeld zwischen 50% und 70% für Unternehmen sowie bis zu 100 % für Forschungseinrichtungen. Typische Projektzuschüsse bewegen sich zwischen 500.000 € und 2.000.000 €.
Planen Sie derzeit ein forschungsorientiertes FuE-Projekt? Kontaktieren Sie uns und wir klären gemeinsam, ob und in welchem Technologiefeld Sie Ihr Vorhaben in KMU-innovativ fördern lassen können.
BAFA-Modul 4
Als Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft steht beim BAFA-Modul 4 die Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen im Mittelpunkt. Wenn es darum geht, in neue Anlagentechnik zu investieren, mit der mindestens 15 % der Endenergie im Vergleich zur vorherigen Anlagentechnik reduziert wird, ist dies das richtige Förderprogramm.
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Kleine und mittlere Unternehmen werden im Rahmen der Basisförderung mit 10 % bzw. 15 % der Investitionsgesamtkosten gefördert. Gefördert werden in diesem Rahmen der Kauf und die Installation bzw. der Aufbau von Anlagen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Kategorien, bspw. Spritzgießmaschinen, Laserschneidanlagen, Maschinen zur spanenden Bearbeitung, Lackierkabinen und andere.
Über die Basisförderung hinaus gibt es die Premiumförderung und den Dekarbonisierungsbonus.
Die wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Treibhausgasminderungsquote nicht 15 % sondern mindestens 30 % beträgt oder bestimmte Absolutwerte (Reduktion beträgt bspw. mindestens 100 t CO₂-Äquivalent jährlich für kleine Unternehmen) erreicht. Ist diese Voraussetzung erreicht, werden sowohl Bestandsoptimierungen als auch Erst-, Austausch- und Erweiterungsinvestitionen gefördert. Hierfür beträgt die Förderquote je nach Unternehmensgröße und Vorhaben bis zu 55 %.
Landesprogramme
Jedes einzelne Bundesland verfügt über eigene Förderprogramme. Diese Fördermittel werden in der Regel ausschließlich an Unternehmen bzw. Projektkonsortien aus dem eigenen Bundesland vergeben. In vielen Fällen kann ein Landesprogramm eine gute Möglichkeit sein, das eigene Vorhaben fördern zu lassen.
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Jedes Bundesland hat Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, um eigene Programme aufzusetzen. Unabhängig von dieser Geldquelle setzen die Bundesländer auch aus ihrem eigenen Haushalt Förderprogramme um, die entweder branchen- und themenspezifisch ausgestaltet sind oder prinzipiell für jegliche Innovationsvorhaben offen sind. Damit ist es den Bundesländern möglich, eigene Schwerpunkte zu setzen, welche Entwicklungen sie lokal verstärkt unterstützen möchten.
Einige Bundesländer bieten Förderprogramme an, die bundesweiten oder anderen Landesprogrammen im Wesen ähneln und sich nur in Details voneinander unterscheiden. Andere Programme wiederum sind sehr spezifisch auf die lokalen Gegebenheiten zugespitzt. Beispielhafte Landesprogramme sind:
- LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (Hessen)
- Invest BW (Baden-Württemberg)
- BayTP+ – Bayrisches Technologieförderprogramm (Bayern)
Wenn wir geeignete Förderprogramme für Ihr Vorhaben identifizieren, beziehen wir bei der Suche sowohl bundesweite wie auch landesspezifische Förderprogramme in unsere Recherche ein. So können wir Ihnen die bestmöglichen Optionen präsentieren und gemeinsam eine Auswahl treffen.

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Die Fülle unterschiedlicher Förderprogramme ist groß. Sprechen Sie uns an, gemeinsam identifizieren wir das für Ihr Vorhaben passendste Förderprogramm.
